Das sollte nicht passieren!

Bildquelle: adiemer

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten

und eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ein guter Brandschutz ist Existenzsicherung für Sie und Ihre Mitarbeiter !

Die Verantwortung liegt im Unternehmen:

- Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation

- Auswahl geeigneter Funktionsträger

( Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer)

- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

- Kontrolle der Führungskräfte, Führungsträger

- Sicherstellung der Behebung von festgestellten Mängeln

uvm.

Brandschutz heißt auch Menschen- und Objektschutz!



Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG - § 10 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

 

„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Arbeitsstätte … Maßnahmen zu   treffen,   die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der   Beschäftigten erforderlich ist. …“

Unfallverhütungsvorschrift

"Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-VA1) § 22 Abs. 2"Notfallmaßnahmen"

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

ASR A2.2 " Maßnahmen gegen Brände"  Brandschutzhelfer