Bildquelle: adiemer
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten
und eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Die Verantwortung liegt im Unternehmen:
- Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation
- Auswahl geeigneter Funktionsträger
( Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer)
- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
- Kontrolle der Führungskräfte, Führungsträger
- Sicherstellung der Behebung von festgestellten Mängeln
uvm.
Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG - § 10 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Arbeitsstätte … Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ist. …“
Unfallverhütungsvorschrift
"Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-VA1) § 22 Abs. 2"Notfallmaßnahmen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A2.2 " Maßnahmen gegen Brände" Brandschutzhelfer
adb-brandschutzunterweisung bruchsal
Geschäftsleitung:
Andreas Diemer
76646 Bruchsal - Friedensstrasse 22
Tel: 07251/308930
Email: adiemerbrandschutzunterweisung@gmail.com
Steuernummer: 30342/41488
Copyright © 2017 Alle Rechte vorbehalten.