Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten
und eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG - § 10 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Arbeitsstätte … Maßnahmen zu treffen, die
zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ist. …“
Unfallverhütungsvorschrift
"Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-VA1) § 22 Abs. 2"Notfallmaßnahmen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A2.2 " Maßnahmen gegen Brände" Brandschutzhelfer