Menschliches Fehlverhalten beim Brandschutz können sein:

  Unachtsamkeit, mangelnde Sorgfalt und Routineverhalten

  Mangelnde Qualifikation

  Unzureichende oder gar fehlende Unterweisung

  Außerkraftsetzen von Schutzeinrichtungen

  Mangelhafte oder unterlassene Wartung, Prüfung und Instandhaltung

  Fehlende Kontrolle

  Mangelnde Fachkenntnisse und Betriebsblindheit

uvm.

Bildquelle: adiemer

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BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER

(TÜV Süd Akademie)

Ihre Firma ist Ihr Kapital.

Sie suchen einen externen Brandschutzbeauftragten? Oder benötigen
nur ein paar Anregungen oder Ideen.
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Sprechen wir darüber. Rufen Sie mich unverbindlich an.
Tel: 07251/308930

Email: adiemerbrandschutzunterweisung@gmail.com

Bestimmen Sie was der Brandschutzbeauftragte für Sie tun kann.

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweite-rungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Män-gelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftig-ten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz

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Brandschutzunterweisung

Keine Angst............... !

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Brandschutzunterweisung

und Ausbildung zum

Brandschutzhelfer

Seminar Brandschutzunterweisung:
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nach den Vorgaben:
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV 205 - 023
- DGUV Vorschriften 1
- ASR A 2-2
- ASR A 2-3
Personenkreis: Alle

Wiederholung: Jährlich

Erkennen Sie  möglichen Brandgefahren in Privat- und Geschäftsräumen, und wie ein Brand bereits im Vorfeld verhindern werden kann.
Erlernen Sie das richtige Verhalten und Vorgehen im Brandfall. 
Zum Beispiel:
- wie können Brände entstehen
- wie besiege ich die Angst vor dem Feuer
- wie warne ich Kolleginnen und Kollegen
- einen Korrekten Notruf (112) absetzen
- sind erste Löschmaßnahmen sinnvoll
- welches ist der sicherste  Flucht und
  Rettungsweg
- welches Löschmittel setze ich ein
- wie bringe ich mich und andere aus dem
  Gefahrenbereich
- was sage ich der FEUERWEHR
.... uvm. 
Erlernen Sie den richtigen Umgang mit einem Feuerlöscher. 
(praktische Unterweisung im Freien)
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
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- ASR A2 -2
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV 205-023
Personekreis: 5% der  Belegschaft
Für jeden Betrieb ist es unerlässlich eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Je besser die Belegschaft in Sachen "Brandschutz" unterrichtet ist, desto achtsamer und weitsichtiger wird diese für den Umgang mit Feuer oder feuergefährlichem Arbeiten. Die Investition in eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer macht Sinn und lohnt sich für den Betrieb. 
In einem Tagesseminar werden Theoretische und Praktische Kenntnisse vermittelt.
Zum Beispiel:
- Grundlagen der Verbrennung und der     Vorgänge beim    Löschen
- häufige Brandursachen
- Brandschutzordnung des Betriebes
  nach DIN 14096
- Alarmierungswege - und mittel
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR 1.3
- Gefährdung durch Rauch- und Atemgifte
- besondere betriebliche Risiken
- Alarmierung der Feuerwehr
( theoretischer Unterweisung im Seminarraum)
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der 
   Brandbekämpfung
- realitätsnahe Unterweisung an    
   Feuerlöscheinrichtungen 

Ausbildung zum

Evakuierungshelfer

Seminar zum Evakuierungshelfer

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Evakuierungshelfer haben eine sehr wichtige Aufgabe. Sie helfen bei der Räumung eines Objekt in einem Gefahrenfall, und haben die Übersicht über

kranke und gehbehinderte Personen im Gebäude. Sie führen die Personen zu den ausgewiesenen Sammelstellen, und prüfen die Vollzähligkeit der Mitarbeiter.

 

Ausbildungsinhalte:

  • rechtliche Grundlagen einer Evakuierung
  • Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • Brandschutzordnung A-B-C
  • Brandmeldeeinrichtungen und deren Kennzeichnung
  • Fluchtwege
  • Verhalten im Evakuierungsfall
  • Verhalten von Mitarbeitern
  • (Panik, Stress, Angst)
  • Gefahren für behinderte Menschen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Feuerwehr usw,
  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer

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Evakuierungsübung

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Nur durch Training bleibt man in Übung.

Unter einer Evakuierung versteht man die Räumung eines Gebäudes oder eines Gebietes von Menschen.

Aus der Arbeitsstättenverordnung und ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung erschließt sich die Pflicht des Unter-

nehmens, Vorkehrungen für den Notfall in Form von Flucht-, Rettungs- oder Evakuierungsplänen zu treffen.

 

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

 

Jeder Mitarbeiter muss wissen, was zu tun ist. Anhand von Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 sind die Flucht- und Rettungswege zu erläutern.

Allen Beschäftigten sind bei der Begehung anschließend diese Wege zu zeigen. Um auf diesen Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein, lernen Sie in dieser Übung, was Sie beachten müssen, damit niemand im Brandfall zu Schaden kommt. 

 

 

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Fachkraft für Rauchwarnmelder

(TÜV Süd Akademie)

Seit 2014 gilt in Baden-Württemberg die Pflicht Rauchwarnmelder zu installieren.

Rauchmelder retten Leben

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Nach DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung, die den LBO zu Grunde liegt, sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten.

Die Anwendung der Melder ist in DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung, Ausgabe 2012-09 geregelt.

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Rauchgase sind toxisch, daher ist eine frühzeitige Warnung bei einem Entstehungsbrand  unverzichtbar.

Sie benötigen Beratung?

Rufen Sie mich unverbindlich an.

Tel: 07251/308930

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Erste-Hilfe Fresh up 

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Was tun im Notfall?

Akute Notfälle können im Alltag plötzlich und ohne Vorankündigung auftreten. Dann gilt es Nerven zu bewahren und die richtigen Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Frischen Sie Ihr Wissen in Erste-Hilfe auf. Erfahren Sie die Bedeutung der ABCD Regelung, der richtigen Durchführung der HLW, sowie Erstmaßnahmen bei Blutungen oder Knochenbrüchen uvm. 

Sollte sich ein DEFI (Defibrillator) in der Nähe befinden, werden Ihnen dessen Funktion und Anwendung während einer HLW näher gebracht. Defibrillatoren sind Lebensretter.

Termine auf Anfrage

 

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