Unachtsamkeit, mangelnde Sorgfalt und Routineverhalten
Mangelnde Qualifikation
Unzureichende oder gar fehlende Unterweisung
Außerkraftsetzen von Schutzeinrichtungen
Mangelhafte oder unterlassene Wartung, Prüfung und Instandhaltung
Fehlende Kontrolle
Mangelnde Fachkenntnisse und Betriebsblindheit
uvm.
Bildquelle: adiemer
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BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
(TÜV Süd Akademie)
Ihre Firma ist Ihr Kapital.
Email: adiemerbrandschutzunterweisung@gmail.com
Bestimmen Sie was der Brandschutzbeauftragte für Sie tun kann.
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Brandschutzunterweisung
und Ausbildung zum
Brandschutzhelfer
Wiederholung: Jährlich
Ausbildung zum
Evakuierungshelfer
Seminar zum Evakuierungshelfer
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Evakuierungshelfer haben eine sehr wichtige Aufgabe. Sie helfen bei der Räumung eines Objekt in einem Gefahrenfall, und haben die Übersicht über
kranke und gehbehinderte Personen im Gebäude. Sie führen die Personen zu den ausgewiesenen Sammelstellen, und prüfen die Vollzähligkeit der Mitarbeiter.
Ausbildungsinhalte:
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Evakuierungsübung
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Nur durch Training bleibt man in Übung.
Unter einer Evakuierung versteht man die Räumung eines Gebäudes oder eines Gebietes von Menschen.
Aus der Arbeitsstättenverordnung und ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung erschließt sich die Pflicht des Unter-
nehmens, Vorkehrungen für den Notfall in Form von Flucht-, Rettungs- oder Evakuierungsplänen zu treffen.
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
Jeder Mitarbeiter muss wissen, was zu tun ist. Anhand von Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 sind die Flucht- und Rettungswege zu erläutern.
Allen Beschäftigten sind bei der Begehung anschließend diese Wege zu zeigen. Um auf diesen Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein, lernen Sie in dieser Übung, was Sie beachten müssen, damit niemand im Brandfall zu Schaden kommt.
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(TÜV Süd Akademie)
Seit 2014 gilt in Baden-Württemberg die Pflicht Rauchwarnmelder zu installieren.
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Nach DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung, die den LBO zu Grunde liegt, sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten.
Die Anwendung der Melder ist in DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung, Ausgabe 2012-09 geregelt.
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Rauchgase sind toxisch, daher ist eine frühzeitige Warnung bei einem Entstehungsbrand unverzichtbar.
Sie benötigen Beratung?
Rufen Sie mich unverbindlich an.
Tel: 07251/308930
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Erste-Hilfe Fresh up
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Was tun im Notfall?
Akute Notfälle können im Alltag plötzlich und ohne Vorankündigung auftreten. Dann gilt es Nerven zu bewahren und die richtigen Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Frischen Sie Ihr Wissen in Erste-Hilfe auf. Erfahren Sie die Bedeutung der ABCD Regelung, der richtigen Durchführung der HLW, sowie Erstmaßnahmen bei Blutungen oder Knochenbrüchen uvm.
Sollte sich ein DEFI (Defibrillator) in der Nähe befinden, werden Ihnen dessen Funktion und Anwendung während einer HLW näher gebracht. Defibrillatoren sind Lebensretter.
Termine auf Anfrage
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adb-brandschutzunterweisung bruchsal
Geschäftsleitung:
Andreas Diemer
76646 Bruchsal - Friedensstrasse 22
Tel: 07251/308930
Email: adiemerbrandschutzunterweisung@gmail.com
Steuernummer: 30342/41488
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